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   BVerwG, 22.01.1987 - 2 B 49.86   

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https://dejure.org/1987,1232
BVerwG, 22.01.1987 - 2 B 49.86 (https://dejure.org/1987,1232)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1987 - 2 B 49.86 (https://dejure.org/1987,1232)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1987 - 2 B 49.86 (https://dejure.org/1987,1232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ehegatten - Versorgungsausgleich bei Beamten - Vereinbarung auf einen Betrag - Begrenzung - Dynamisierungsregelung - Kürzung des Ruhegehalts - Rentenanwartschaftbetrag - Gesetzliche Rentenversicherung - Ausgleichsberechtigung - Rentenanpassungen - Dienstherr - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1566
  • NVwZ 1987, 601 (Ls.)
  • FamRZ 1987, 810
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1987 - 2 B 49.86
    Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich keine entscheidungserhebliche konkrete Rechtsfrage von über den Einzel fall hinausreichender Tragweite, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung in einem künftigen Revisionsverfahren bedarf (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BGH, 10.01.2018 - IV ZR 262/16

    Versorgungsausgleichsrecht: Berechnung der Kürzung einer Betriebsrente bei einem

    aa) Bei der unmittelbaren Anwendung des § 57 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG a.F. wird der Kürzungsbetrag aus den durch die familiengerichtliche Entscheidung zugunsten des Ausgleichsberechtigten gemäß § 1587b Abs. 2 BGB a.F. begründeten Rentenanwartschaften in einer gesetzlichen Rentenversicherung berechnet (vgl. BVerwG FamRZ 1987, 810, 811).

    (a) Der sachliche Grund für die Berechtigung der RZVK, die Versorgungsrente der ausgleichspflichtigen Versicherten überhaupt zu kürzen, liegt darin, dass sie gemäß § 225 Abs. 1 Satz 1 SGB VI verpflichtet ist, dem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die Aufwendungen zu erstatten, die diesem als Folge der Begründung von Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Versorgungsausgleich entstehen (vgl. BVerfG FamRZ 1996, 341, 342; BVerwG FamRZ 1987, 810, 811).

    Hierfür spricht entscheidend, dass der sachliche Grund für die Kürzung der Versorgungsrente - wie bereits ausgeführt - darin besteht, die Belastung auszugleichen, die dem Versorgungsträger aufgrund der Verpflichtung entsteht, dem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 225 Abs. 1 Satz 1 SGB VI die Aufwendungen zu erstatten, die diesem als Folge der Begründung von Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Versorgungsaugleich entstehen (vgl. BVerfG FamRZ 1996, 341, 342; BVerwG FamRZ 1987, 810, 811).

  • OLG Düsseldorf, 07.04.2014 - 8 UF 77/13

    Beschränkung des Versorgungsausgleichs wegen vorzeitig eingetretener Invalidität

    Im Verhältnis zum Dienstherrn besteht der sachliche Grund für die gem. § 57 Abs. 1 BeamtVG durchzuführende Kürzung des Ruhegehalts nach Eintritt in den Ruhestand darin, dass er durch die Ehescheidung des Beamten bezüglich der gesamten Versorgungsaufwendungen nicht höher belastet werden soll, als wenn der Beamte sich nicht hätte scheiden lassen (BVerwG, NJW 1987, 1566; BVerfG NVwZ 1996, 584).
  • BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    Im Verhältnis zum Dienstherrn besteht der sachliche Grund für die gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG durchzuführende Kürzung des Ruhegehalts nach Eintritt in den Ruhestand darin, daß er durch die Ehescheidung des Beamten bezüglich der gesamten Versorgungsaufwendungen nicht höher belastet werden soll, als wenn der Beamte sich nicht hätte scheiden lassen (BVerwG, Beschluß vom 22. Januar 1987 - 2 B 49.86 - ZBR 1987, S. 217 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2013 - 5 LA 106/13

    Pflicht des Dienstherrn zur Gewährung ergänzender Beihilfeleistungen bei Kürzung

    § 57 BeamtVG, § 69 NBeamtVG dienen dem finanziellen Interesse des Dienstherrn, durch die Ehescheidung des Beamten bezüglich der gesamten Versorgungsaufwendungen nicht höher belastet zu werden, als wenn sich der Beamte nicht hätte scheiden lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.1.1987 - BVerwG 2 B 49.86 -, juris Rn. 2; BVerfG, Beschluss vom 9.11.1995 - 2 BvR 1762/92 -, juris Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 21.10.2003 - 2 LB 278/01

    Kürzung von beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen; Versorgungsausgleich mit

    Daher sieht § 57 BeamtVG eine Kürzung der Versorgung des Ruhestandsbeamten vor, weil der Dienstherr durch die Ehescheidung des Beamten bezüglich der gesamten Versorgungsaufwendungen nicht höher belastet werden soll, als wenn der Beamte sich nicht hätte scheiden lassen (BVerfG, Beschl. v. 9.11.1995 - 2 BvR 1762/92 -, IÖD 1996, 43; BVerwG, Beschl. v. 22.1.1987 - BVerwG 2 B 49.86 -, ZBR 1987, 217 = NJW 1987, 1566(1567)).
  • OVG Hamburg, 10.05.2010 - 1 Bf 45/09

    Gleichzeitiger Bezug von Ruhegehalt und Witwengeld

    Im Verhältnis zum Dienstherrn besteht der sachliche Grund für die gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG durchzuführende Kürzung des Ruhegehalts nach Eintritt in den Ruhestand darin, dass er durch die Ehescheidung des Beamten bezüglich der gesamten Versorgungsaufwendungen nicht höher belastet werden soll, als wenn der Beamte sich nicht hätte scheiden lassen (BVerwG, Beschl. v. 1.9.1987, ZBR 1987, S. 217 m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 14.06.2005 - 1 A 18/03

    Anwartschaft; Beamtendienstzeit; Kürzung; Ruhegehalt; ruhegehaltfähige

    "Im Verhältnis zum Dienstherrn besteht der sachliche Grund für die gem. § 57 I 1 BeamtVG durchzuführende Kürzung des Ruhegehalts nach Eintritt in den Ruhestand darin, daß er durch die Ehescheidung des Beamten bezüglich der gesamten Versorgungsaufwendungen nicht höher belastet werden soll, als wenn der Beamte sich nicht hätte scheiden lassen (BVerwG, NJW 1987, 1566 = ZBR 1987, 217 m.w. Nachw.).

    Zum Ausgleich der diesem hierdurch entstandenen Belastung dient im Innenverhältnis zwischen ihm und dem Beamten die nach beamtenrechtlichen Grundsätzen vorzunehmende Kürzung der Versorgungsbezüge nach Maßgabe des § 57 BeamtVG (vgl. BVerwG, NJW 1987, 1566 = ZBR 1987, 217).

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2016 - 5 LC 209/14

    Mindestbelassungsbetrag; Versorgungsausgleich; Witwengeld

    Zusammenfassend besteht der sachliche Grund für die gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG durchzuführende Kürzung des Ruhegehalts darin, dass der Dienstherr durch die Ehescheidung des Beamten bezüglich der gesamten Versorgungsaufwendungen nicht höher belastet werden soll als wenn sich der Beamte nicht hätte scheiden lassen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 9.11.1995 - 2 BvR 1762/92 -, juris Rn 21 unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 22.1.1987 - BVerwG 2 B 49.86 -, juris Rn 2).
  • LAG Niedersachsen, 09.01.2020 - 4 Sa 339/19

    Angemessene Ratenzahlung für überzahlte Versorgungsbezüge

    § 69 NBeamtVG dient dem finanziellen Interesse des Dienstherrn, durch die Ehescheidung des Beamten bezüglich der gesamten Versorgungsaufwendungen nicht höher belastet zu werden, als wenn sich der Beamte nicht hätte scheiden lassen (BVerwG 22. Januar 1987 - BVerwG 2 B 49.86; BVerfG 9. November 1995 - 2 BvR 1762/92).
  • VG Ansbach, 30.09.2021 - AN 18 K 20.01492

    Anspruch auf ergänzende Beihilfe aufgrund dauerhafter Pflegebedürftigkeit bei

    Dieser Sinn und Zweck liegt darin zu verhindern, dass der Dienstherr durch die Ehescheidung des Beamten bezüglich der gesamten Versorgungsaufwendungen höher belastet wird, als wenn sich der Beamte nicht hätte scheiden lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.1.1987 - BVerwG 2 B 49.86 -, juris Rn. 2; BVerfG, Beschluss vom 9.11.1995 - 2 BvR 1762/92 -, juris Rn. 21; Hervorhebung durch den Senat).
  • OVG Niedersachsen, 07.01.2013 - 5 LA 354/11

    Berücksichtigung der Anpassungsfaktoren des § 69e BeamtVG bei der Anpassung des

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2013 - 5 LB 253/12

    Bestimmung der Gesamteinkünfte des Beamten gemäß § 47 Abs. 2 S. 1 BBhV anhand der

  • VGH Bayern, 14.03.2013 - 3 ZB 11.66

    Dynamisierung des Kürzungsbetrags nach Ehescheidung; Kein Verstoß gegen Art. 3

  • VG Wiesbaden, 12.06.2007 - 6 E 478/07

    Kürzung der Versorgungsbezüge nach Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • VG Augsburg, 15.10.2015 - Au 2 K 14.1790

    Soldatenversorgungsrecht; rückwirkende Kürzung von Versorgungsbezügen;

  • VG Augsburg, 01.07.2010 - Au 2 K 09.560

    Kürzung von Versorgungsbezügen nach Rechtskraft des Scheidungsurteils;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.1996 - 2 A 12529/95

    Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes; Versorgungsempfänger; Mindestruhegehalt

  • VG München, 10.02.2009 - M 21 K 07.3609

    Anwendbarkeit des BeamtVG § 57 Abs. 1 Satz 1 auf Beamte, die einer

  • VG Kassel, 07.06.2021 - 1 K 653/20

    Berechnung der Kürzung nach Versorgungsausgleich bei Mindestversorgung

  • VG München, 29.05.2009 - M 21 K 08.2176

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines geschiedenen Soldaten

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